Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie
Alles, zum Fachärztin und Facharzt werden, im Überblick
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Weiterbildungsprogramm für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie
Auszug aus dem SIWF – FMH Weiterbildungsprogramm vom 1. Januar 2026
Das Weiterbildungsprogramm für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie kann kompliziert zu verstehen sein. Es gibt viele Leistungsnachweise und Kriterien und mehrere Weiterbildungspflichten zu erfüllen. Deshalb haben wir versucht, alle wichtigen Punkte und typische Fragen auf unserer Website zusammenzufassen. Nachstehend eine Zusammenfassung des Weiterbildungsprogramms, gegliedert in 4 Hauptkategorien.
In den Titeln der einzelnen Abschnitte befinden sich Verweise auf die im SIWF-FMH Weiterbildungsprogramm enthaltenen Ziffern. Das vollständige Dokument sowie weitere Informationen zur Weiterbildung sind auf der SIWF-FMH-Website jederzeit verfügbar.
Innerhalb der SGKJPP gibt es eine Arbeitsgruppe, die sich den Bedürfnissen der Assistenzärzte widmet und mit der SVPA-ASMAP-ASAP zusammenarbeitet: ARGE Assistenz und Oberärzte. Sie trifft sich 4 x jährlich und hat die Aufgabe, die Interessen und Anliegen der AAe in Weiterbildung und auch der OAe der kinderpsychiatrischen Institutionen der Schweiz zu vertreten. Dies ist möglich durch Einsitz des ARGE-Präsidenten im Vorstand der SGKJPP und jeweils eines ARGE-Vertreters in der Prüfungs-, Titel und Weiterbildungskommission der SGKJPP und zweier Sitze in der Delegiertenversammlung der SGKJPP/FMPP.
Was ist das e-Logbuch?
Du musst ein e-Logbuch führen, in dem du alle deine Weiterbildungsaktivitäten einträgst und dokumentierst. Darin stehen die Lernziele der Weiterbildung.
Anmerkungen: Da dies für das Erlangen des Facharzttitels obligatorisch ist, empfehlen wir dir, bereits im ersten Jahr damit zu beginnen und es kontinuierlich zu dokumentieren. Dabei ist es insbesondere empfehlenswert, sämtliche Bestätigungen deiner Weiterbildung aufzubewahren bzw. direkt einzuscannen und im Logbuch hochzuladen.
Ziffern 3.3.2.1
Praktische weiterbildung
- 4 Jahre Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (fachspezifisch). Davon:
- Mindestens 1 Jahr ambulante Tätigkeit
- Mindestens 1 Jahr stationäre Tätigkeit
- Mindestens 1 Jahr Weiterbildung muss an Weiterbildungsstätten der Kategorie A oder B absolviert werden
- 1 nicht fachspezifisches Jahr, in folgenden Fächern: Kinder- und Jugendmedizin, Allgemeine Innere Medizin, Neurologie, Erwachsenenpsychiatrie und -psychotherapie
Die Weiterbildung dauert 5 Jahre und gliedert sich wie folgt:
- 4 Jahre Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (fachspezifisch)
- 1 Jahr in Erwachsenenpsychiatrie und -psychotherapie (nicht fachspezifisch) ODER 1 Jahr Somatik (Kinder- und Jugendmedizin, Allgemeine Innere Medizin oder Neurologie)
Ja: Klinische Forschung wird bis zu 1 Jahr angerechnet (Voraussetzungen: im Gebiet der KJP, an einer Weiterbildungsstätte Kat. A oder B, oder universitären Institut).
Empfehlung: vorgängig die Titelkommission (TK, Anfrage an Geschäftsstelle SIWF) anfragen.
Alternativ: Das MD-PhD-Programm wird bis zu 1 Jahr angerechnet.
Wichtig:
- Für die Anerkennung der Forschungszeit beim SIWF benötigt es die Forschungsbeschreibung als weiteres Dokument (s. 3.1, Inhalte s. Merkblatt über die zwingend einzureichenden Unterlagen für den Antrag zum Erwerb eines Facharzttitels oder Schwerpunktes).
- Forschung (inkl. MD-PhD-Programm) und forensische Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie dürfen insgesamt 2 Jahre nicht übersteigen.
Ja, bis zu insgesamt 12 Monate in einer anerkannten Arztpraxis sowohl für die fachspezifische als auch für die nicht-fachspezifische Weiterbildung werden anerkannt.
Ziffern 3.3.2
Theoretische weiterbildung
- 500 Credits, davon ca. 250 Credits in KJ-Psychiatrie, vermittelt durch theoretischen Unterricht, Kolloquien, Seminare innerhalb der Weiterbildungsinstitution oder in einem regionalen Weiterbildungsnetz, und ca. 250 Credits in KJ-Psychotherapie, vermittelt durch theoretischen Unterricht und Seminare in der vom Kandidaten gewählten Psychotherapiemethode.
- Teilnahme an mindestens zwei Kongressen, jeweils mit mind. 1 komplettem Kongresstag. Anerkannte Kongresse sind: Schweizerischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (SGKJPP) oder European Society for Child and Adolescent Psychiatry (ESCAP), davon mindestens 1x der SGKJPP.
Credits werden in akkreditierten Kursen (face-to-face oder e-learning), Seminaren, Workshops und Kongressen mit Inhalten rund um das Weiterbildungsprogramm erworben. Die Inhalte sind im Katalog der Lernziele aufgelistet. Die SGKJPP vergibt die Anerkennung von Credits.
Pro 45-60 Minuten Aktivität erhält man 1 Credit. Informationen über die Anzahl der zu erwerbenden Credits sind in der Regel auf der Website der Veranstaltung oder in der Teilnahmebescheinigung zu finden. In der Regel repräsentiert ein Tag Kongress 8 Kredits (dies kann je nach Kongress variieren).
Die Weiterbildungsstätten (Kliniken) sind verpflichtet, Kurse und Veranstaltungen zu organisieren, für die Credits erworben werden können. Zudem sind SGKJPP-anerkannte Psychotherapie-Institute und Weiterbildungsvereine für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie akkreditiert, um anrechenbare Credits für das Weiterbildungsprogramm zu vergeben.
Ja. Für den Erhalt des Facharzttitels sind mindestens 2 attestierte Teilnahmen an Kongressen erforderlich. Pflichtkongresse: 2 ( anerkannt: SGKJPP und ESCAP; die Teilnahme an mindestens einer SGKJPP-Konferenz ist verpflichtend).
Ziffern 3.3.2.2
Supervision und Selbsterfahrung
- 200 Credits patientenbezogene Besprechungen oder Kinder- und Jugendpsychiatrische Supervision bei einem Kadermitarbeiter:in
- 300 Credits von Psychotherapie-Supervision und Selbsterfahrung, davon:
- mindestens 150 Credits Supervision der Psychotherapie
- mindestens 100 Credits Selbsterfahrung in einem anerkannten Psychotherapiemodell
- restlichen 50 Credits sind frei wählbar
Dabei handelt es sich um Supervisionen zur Diagnostik, Therapie und Behandlungsplanung (Indikation für Psychotherapie), die mit dem direkten Kaderarzt:in besprochen werden, sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich. Die patientenbezogenen Besprechungen finden einzeln oder teilweise in Gruppen statt.
Diese Kategorie bezieht sich auf Besprechungen von Fällen und psychotherapeutischen Behandlungen mit einem zertifizierten Supervisor für Psychotherapie. Diese Art der Supervision muss sich auf die Planung der psychotherapeutischen Behandlung und die Erörterung ihrer Auswirkungen auf den Patienten und den Weiterzubildenden konzentrieren.
Technische Seminare, Verlaufs- oder Fallbesprechungen, Balintgruppen und Intervision zählen nicht als psychotherapeutische Supervision.
Die Zeit in Gruppensupervision bzw. –selbsterfahrung wird voll angerechnet.
Ziffern 3.3.3
Fertigkeiten
- mindestens 150 behandelte Patienten, davon mindestens 60 Pat. pro ambulanten Jahr und mindestens 20 Pat. im stationären Bereich
- 500 nachgewiesene Psychotherapie-Sitzungen, über supervidierte Therpien mit mindestens 10 Patienten:innen
- Straf-, zivil- oder versicherungsrechtlichen Gutachten und ausführliche Berichte sind nicht Pflicht
Diese 500 Stunden beziehen sich auf Therapiesitzungen mit dem Patienten im Einzel- oder Gruppensetting unter adäquater Supervision. Daher empfehlen wir, so früh wie möglich mit der Psychotherapieausbildung zu beginnen und einen externen Supervisor zu finden.
Achtung: Bei mindestens 10 Therapieverläufen soll die Reflektion des Therapieprozesses in der Supervision nachgewiesen und dokumentiert sein (anonymisierte Auflistung mit Alter, Geschlecht, Diagnose). Dabei müssen unterschiedliche Krankheitsbilder und mindestens 2 Altersstufen (Kleinkind/Vorschulalter, Schulalter, Adoleszenz) und die beiden Geschlechter vertreten sein. Formular: siehe Weiterbildung / Facharztprüfung – SGKJPP
Es gelten folgende Kriterien:
- Verteilung auf alle Altersstufen (Kleinkind/Vorschulkind, Schulalter, Adoleszenz)
- Behandlung beider Geschlechter
- Patienten aus möglichst vielen Kategorien der Psychopathologie