Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie
Alles, zum Fachärztin und Facharzt werden, im Überblick
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Weiterbildungsprogramm für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie
Auszug aus dem SIWF – FMH Weiterbildungsprogramm vom 1. Juli 2006 (letzte Revision: 20. Dezember 2018)
Wir wissen: Das Weiterbildungsprogramm in Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie ist lang und kann kompliziert zu verstehen sein. Es gibt viele Leistungsnachweise und Kriterien und mehrere Weiterbildungspflichten zu erfüllen. Deshalb haben wir versucht, alle wichtigen Punkte und typische Fragen auf unserer Website zusammenzufassen. Nachstehend eine Zusammenfassung des Weiterbildungsprogramms, gegliedert in 4 Hauptkategorien.
In den Titeln der einzelnen Abschnitte befinden sich Verweise auf die im SWIF-FMH Weiterbildungsprogramm enthaltenen Ziffern. Das vollständige Dokument sowie weitere Informationen zur Weiterbildung sind auf der SWIFM-Website jederzeit verfügbar.
Im Schosse der SGKJPP gibt es eine Arbeitsgruppe, die sich den Bedürfnissen der Assistenzärzte widmet und mit der SVPA-ASMAP-ASAP zusammenarbeitet: ARGE Assistenz und Oberärzte
Sie trifft sich 2-4 x jährlich und hat die Aufgabe, die Interessen und Anliegen der AAe in Weiterbildung und auch der OAe der kinderpsychiatrischen Institutionen der Schweiz zu vertreten. Dies ist möglich durch Einsitz des ARGE-Präsidenten im Vorstand der SGKJPP und jeweils eines ARGE-Vertreters in der Prüfungs-, Titelund Weiterbildungskommission der SGKJPP und zweier Sitze in der Delegiertenversammlung der SGKJPP/FMPP
Was ist das e-Logbuch?
Du musst ein e-Logbuch führen, in dem du alle deine Weiterbildungsaktivitäten einträgst und dokumentierst. Darin stehen auf die Lernziele der Weiterbildung. Anmerkungen: Da dies für die Erlangung des Facharzttitels obligatorisch ist, empfehlen wir dir, bereits im ersten Jahr damit zu beginnen und es kontinuierlich zu dokumentieren.
Ziffern 2.1.1, 2.1.2 und 2.1.3
Praktische weiterbildung
- 4 Jahre Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (fachspezifisch). Davon:
- Mindestens 2 Jahre ambulante Tätigkeit
- Mindestens 1 Jahr stationäre Tätigkeit
- Mindestens 1 Jahr Weiterbildung muss an Weiterbildungsstätten der Kategorie A oder B absolviert werden
- 1 Jahr Erwachsenenpsychiatrie und -psychotherapie
- Ein Jahr in einer somatischen Fachrichtung (Fremdjahr).
Die Weiterbildung dauert 6 Jahre und gliedert sich wie folgt:
- 4 Jahre Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (fachspezifisch)
- 1 Jahr Erwachsenenpsychiatrie und -psychotherapie (nicht fachspezifisch)
- 1 klinisch/somatisches Jahr (nicht fachspezifisch)
Ja: Klinische Forschung wird bis zu 1 Jahr angerechnet (Voraussetzungen: im Gebiet der KJP, an einer Weiterbildungsstätte Kat. A ode B, oder universitären Institut).
Empfehlung: vorgängig die Titelkommission (TK, Anfrage an Geschäftsstelle SIWF) anfragen.
Alternativ: MD-PhD-Programm wird bis zu 1 Jahr angerechnet.
Achtung: Praxisassistenz, Forschung (inkl. MD-PhD-Programm) und Weiterbildung in Erwachsenenpsychiatrie und -psychotherapie dürfen zusammen 1 Jahr nicht übersteigen.
Ja, bis zu insgesamt 12 Monaten in einer anerkannten Arztpraxis.
Achtung: Praxisassistenz, Forschung (inkl. MD-PhD-Programm) und Weiterbildung in Erwachsenenpsychiatrie und -psychotherapie dürfen zusammen 1 Jahr nicht übersteigen.
Ziffern 2.1.2.1 und 2.2.2
Theoretische weiterbildung
- 500 Credits, davon ca. 250 Credits in KJ-Psychiatrie, vermittelt durch theoretischen Unterricht, Kolloquien, Seminare innerhalb der Weiterbildungsinstitution oder in einem regionalen Weiterbildungsnetz, und ca. 250 Credits in KJ-Psychotherapie, vermitteld durch theoretischen Unterricht und Seminare in der vom Kandidaten gewählten Psychotherapiemethode
- Mindestens zwei Jahreskongressen der Schweizerischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (SGKJPP) und zusätzlich an mindestens zwei nationalen oder internationalen wissenschaftlichen Tagungen anderer Organisationen im Bereich Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie teilnehmen
Credits werden in akkreditierten Kursen (face-to-face oder e-learning), Seminaren, Workshops und Kongressen mit Inhalten rund um das Weiterbildungsprogramm erworben. Die Inhalte sind im Katalog der Lernziele aufgelistet. Die SGKJPP vergibt die Anerkennung von Credits.
Pro 45-60 Minuten Aktivität erhält man 1 Credit. Informationen über die Anzahl der zu erwerbenden Credits sind in der Regel auf der Website der Veranstaltung oder in der Teilnahmebescheinigung zu finden.
Die Weiterbildungsstätten (Klinien) sind verpflichtet, Kurse und Veranstaltungen zu organisieren, für die Credits erworben werden können. Zudem sind SGKJPP-anerkannte Psychotherapie-Institute und Weiterbildungsvereine für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie akkreditiert, um anrechenbare Credits für das Weiterbildungsprogramm zu vergeben.
Ja. Für den Erhalt des Facharzttitels sind mindestens 4 attestierte Teilnahmen an Kongressen erforderlich, davon mintesten 2 am jährlichen SGKJPP-Kongress.
Ziffern 2.1.2.2 und 2.1.2.4
Supervision und Selbsterfahrung
- 200 Stunden patientenbezogene Besprechungen oder Kinder- und Jugendpsychiatrische Supervision bei einem Kadermitarbeiter:in
- 300 Credits von Psychotherapie-Supervision und Selbserfahrung, davon:
- mindestnes 150 Stunden Einzelsupervision der Psychotherapie
- mindestens 100 Stunden Einzelselbsterfahrung in einem anerkannten Psychotherapiemodell
- restlichen 50 Credits sind frei wählbar
Dabei handelt es sich um Supervisionen zur Dysdiagnostik, Therapie und Behandlungsplanung (Indikation für Psychotherapie), die mit dem direkten Kaderarzt:in besprochen werden, sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich. Die patientenbezogenen Besprechungen finden einzeln oder teilweise in Gruppen statt.
Diese Kategorie bezieht sich auf Besprechungen von Fällen und psychotherapeutischen Behandlungen mit einem zertifizierten Therapiesupervisor für Psychotherapie. Diese Art der Supervision muss sich auf die Planung der psychotherapeutischen Behandlung und die Erörterung ihrer Auswirkungen auf den Patienten und den Weiterzubildenden konzentrieren.
Technische Seminare, Verlaufs- oder Fallbesprechungen, Balintgruppen und Intervision zählen nicht als psychotherapeutische Supervision.
Die Zeit in Gruppensupervision bzw. –selbsterfahrung wird voll angerechnet (nur für die 50 wählbar restlichen Credits).
Ziffern 2.1.2.2.3 und 2.1.2.3
Komplementäre tätigkeit
- mindestens 90 behandelte Patienten, davon mindestens 40 Pat. pro ambulanten Jahr (tot min 80 Pat.) und mindestens 10 Pat. im stationären Bereich
- 500 nachgewiesene Psychotherapie-Sitzungen, über supervidierte Therpien mit mindestens 12 Patienten:innen
- mindestens 2 straf-, zivil- oder versicherungsrechtlichen Gutachten
- mindestens 10 ausführliche Berichte an Krankenkassen, Versicherungen, Gerichte und Behörden
Diese 500 Stunden beziehen sich auf Therapiesitzungen mit dem Patienten im Einzel- oder Gruppensetting unter adäquater Supervision. Daher empfehlen wir, so früh wie möglich mit der Psychotherapieausbildung zu beginnen und einen externen Supervisor zu finden.
Achtung: Innerhalb dieser 500 Stunden müssen mindestens 12 Patienten:innen dokumentiert werden. Dabei müssen unterschiedliche Krankheitsbilder und mindestens 2 Altersstufen (Kleinkind/Vorschulalter, Schulalter, Adoleszenz) und die beiden Geschlechter vertreten sein.
Es gelten folgende Kriterien:
- Verteilung auf alle Altersstufen (Kleinkind/Vorschulkind, Schulalter, Adoleszenz)
- Behandlung beider Geschlechter
- Patienten aus möglichst vielen Kategorien der Psychopathologie