Schwerpunkt
Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie
Im Rahmen des Schweizerischen Fachtitels des Kinder- und Jugendpsychiaters und Psychotherapeuten ist eine Fortbildung zur Erlangung anerkannter Schwerpunkte möglich, die durch ein Fortbildungsprogramm geregelt sind. Das Programm kann auf der Website des SIWF-FMH konsultiert werden.
Die Fortbildung dauert zwei Jahre, von denen eine während der Weiterbildung zum Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -Psychotherapie (Ziffer 2.1) absolviert werden kann. Achtung: Die Credits für die theoretische Fortbildung können nicht gleichzeitig für den Facharzttitel und den Schwerpunkt angerechnet werden.
Auch hier müssen alle Aktivitäten in das E-Logbuch eingetragen werden, um den Titel zu erlangen.
Mehr über die Prüfungen ist auf der entsprechenden Site zu lesen. Nachstehend eine Zusammenfassung des Fortbildungsprogramms für forensische Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie.
Forensische Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
Die forensische Kinder- und Jugendpsychiatrie ist ein Teilgebiet der Kinder- und Jugendpsychiatrie, in
welchem wissenschaftliche und versorgungsorientierte kinder- und jugendpsychiatrische Erkenntnisse auf rechtliche Fragestellungen angewendet werden. Sie umfasst kinder- und jugendpsychiatrische
Klinik, Lehre und Forschung im Kontext von Strafrecht, Straf- und Massnahmenvollzug, Zivilrecht und
Versicherungsrecht.
Der forensische Kinder- und Jugendpsychiater ist ein Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und
-psychotherapie, der sich zusätzlich als Schwerpunkt seiner Tätigkeit auf forensische kinder- und jugendpsychiatrische Begutachtungen und Behandlungen konzentriert. Er stellt sein spezifisches Wissen anderen Fachleuten, Institutionen und der Bevölkerung zur Verfügung. Dabei arbeitet er eng mit
anderen Disziplinen, insbesondere mit der Jurisprudenz, zusammen.
- 2 Jahre an anerkannten forensisch-psychiatrischen Weiterbildungsstätten, wovon max 1 Jahr während der EP-Weiterbildung. Maximal 6 Monate können in anerkannten Arztpraxen angerechnet werden
- Mindestens 180 Credits theoretische Weiterbildung: Propädeutische Grundlagen (40 Credits), Fachspezifischer Unterricht: (Begutachtungen sowie forensisch-psychiatrische Therapien, 80 Credits, davon mindestens 20 in Form von Seminaren und Workshops und mindestens 20 in Form von theoretischem Unterricht) und Besuch von SGFP anerkannten Kongressen, Seminaren und Workshops (60 Credits)
- Mindestens 20 supervidierte Gutachten, wovon mindestens 5 supervidierte strafrechtliche Gutachten und mindestens 5 supervidierte familienrechtliche Gutachten (ohne Notwendigkeit der Supervision durch Schwerpunkttitelträgerin oder Schwerpunkttitelträger)
- 10 supervidierte forensische kinder- und jugendpsychiatrische Therapien à mindestens 20 Sitzungen nachgewiesen werden. Nachzuweisen sind ferner mindestens 20 Therapie-Supervisionsstunden
- Zusätzlich mindestens 10 weitere forensisch-psychiatrische Supervisionen, diese können sich auf Gutachten aller Rechtsgebiete oder auf forensisch-psychiatrische Therapien beziehen