Erwachsenenpsychiatrie und -Psychotherapie
Alles, zum Facharzt werden, im Überblick
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Weiterbildungsprogramm für Psychiatrie und Psychotherapie
Auszug aus dem SIWF – FMH Programm vom 1. Juli 2009, einschliesslich der Revision vom 15. September 2022
Wir wissen: Das Weiterbildungsprogramm in Psychiatrie und Psychotherapie ist lang und kann kompliziert zu verstehen sein. Es gibt viele Leistungsnachweise und Kriterien und mehrere Weiterbildungspflichten zu erfüllen. Deshalb haben wir versucht, alle wichtigen Punkte und typische Fragen auf unserer Website zusammenzufassen. Nachstehend eine Zusammenfassung des Weiterbildungsprogramms, gegliedert in 4 Hauptkategorien.
In den Titeln der einzelnen Abschnitte befinden sich Verweise auf die im SWIF-FMH Weiterbildungsprogramm enthaltenen Ziffern. Das vollständige Dokument sowie weitere Informationen zur Weiterbildung sind auf der SWIFM-Website jederzeit verfügbar.
Wenn dir unsere Zusammenfassung gefällt und du immer alle Informationen zur Hand haben willst, lade dir unser kostenloses Poster herunter, das alle Informationen hier fortsetzt!
Was ist das e-Logbuch?
Du musst ein e-Logbuch führen, in dem du alle deine Weiterbildungsaktivitäten einträgst und dokumentierst. Darin stehen auf die Lernziele der Weiterbildung. Anmerkungen: Da dies für die Erlangung des Facharzttitels obligatorisch ist, empfehlen wir dir, bereits im ersten Jahr damit zu beginnen und es kontinuierlich zu dokumentieren.
Ziffern 2.1.1, 2.1.2 und 2.1.3
Praktische weiterbildung
-
Mindestens 2 Jahre stationäre Psychiatrie (Kategorie A, B oder C), davon mindestens 1 Jahr auf einer allgemeinpsychiatrischen
Akutstation (Kat. A)
- Mindestens 2 Jahre ambulante Psychiatrie (Kat. A, B oder C), davon mindestens 1 Jahr in einem allgemeinpsychiatrischen Ambulatorium (Kat. A)
- mindestens 6 Monate an einer Weiterbildungsstätte mit alterspsychiatrischen Patienten
- Ein Jahr in einer somatischen Fachrichtung (Fremdjahr).
- Ein frei wählbares Jahr ("Optionsjahr") zur Verfügung für: Fachspezifisch ambulant, stationär, oder Praxisassistenz, Forschung (inkl. MD-PhD) und Weiterbildung in Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Kurz gesagt, 6 Jahre: davon 2 stationäre, 2 ambulante, 1 somatisches Fremdjahr und 1 Optionsjahr. In der vorstehenden Infografik findest du weitere detaillierte Informationen und Verweise auf das Weiterbildungsprogramm SIWF.
Bis zu 1 Jahr Weiterbildung in Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie ist anrechenbar
Achtung: Praxisassistenz, Forschung (inkl. MD-PhD-Programm) und Weiterbildung in Kinder- und Jugend-psychiatrie und -psychotherapie dürfen zusammen 1 Jahr nicht übersteigen.
Ja: Klinische Forschung wird bis zu 1 Jahr angerechnet (Voraussetzungen: im Gebiet der Psychiatrie und Psychotherapie, an einer Weiterbildungsstätte, die über die entsprechenden Einrichtungen verfügt).
Empfehlung: vorgängig die Titelkommission (TK, Anfrage an Geschäftsstelle SIWF) anfragen.
Alternativ: MD-PhD-Programm wird bis zu 1 Jahr angerechnet – dabei muss das Thema nicht im Gebiet Psychiatrie und Psychotherapie liegen.
Achtung: Praxisassistenz, Forschung (inkl. MD-PhD-Programm) und Weiterbildung in Kinder- und Jugend-psychiatrie und -psychotherapie dürfen zusammen 1 Jahr nicht übersteigen.
Ja, bis zu insgesamt 12 Monaten in einer anerkannten Arztpraxis – davon maximal 4 Wochen pro 6 Monate als Stellvertretung anerkannt
Achtung: Praxisassistenz, Forschung (inkl. MD-PhD-Programm) und Weiterbildung in Kinder- und Jugend-psychiatrie und -psychotherapie dürfen zusammen 1 Jahr nicht übersteigen.
Ziffern 2.1.2.1 und 2.2.2
Theoretische weiterbildung
- 240 Credits curricularer Basisunterricht in einem regionalen Zentrum für postgradualen Unterricht inkl. Einführungskurse in jedem der drei Psychotherapeutischen Modelle von jeweils 12 Credits.
- 180 Credits curriculare Weiterbildung zur Vertiefung in Psychotherapie i.e.S. in einem der drei Modelle an einem anerkannten psychotherapeutischen Institut.
- 180 Credits durch Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen (Seminare, Kongresse, Workshops, etc.). Dabei ist mindestens eine Teilnahme am Jahreskongress der SGPP nachzuweisen
Credits werden in akkreditierten Kursen (face-to-face oder e-learning), Seminaren, Workshops und Kongressen mit Inhalten rund um das Weiterbildungsprogramm erworben. Die Inhalte sind im Katalog der Lernziele aufgelistet. Die SGPP vergibt die Anerkennung von Credits.
Pro 45-60 Minuten Aktivität erhält man 1 Credit. Informationen über die Anzahl der zu erwerbenden Credits sind in der Regel auf der Website der Veranstaltung oder in der Teilnahmebescheinigung zu finden.
Die Weiterbildungsstätten (Klinien) sind verpflichtet, Kurse und Veranstaltungen zu organisieren, für die Credits erworben werden können. Zudem sind SGPP-anerkannte Psychotherapie-Institute und Weiterbildungsvereine für Psychiatrie und Psychotherapie akkreditiert, um anrechenbare Credits für das Weiterbildungsprogramm zu vergeben.
Ja. Für den Erhalt des Facharzttitels ist mindestens eine attestierte Teilnahme am jährlichen SGPP-Kongress erforderlich. Die wichtigsten nationalen und internationalen Psychiatriekongresse berechtigen zur Anrechnung von Teilnahmecredits (z.B. PSY Kongress, EPA, DGPPN). Für weitere Informationen ist die SGPP zuständig.
Ziffern 2.1.2.2 und 2.1.2.4
Supervision und Selbsterfahrung
- 150 Stunden Supervision der integrierte psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung (IPPB) im stationären und ambulanten Setting
- 30 Stunden Weiterbildungssupervision zentriert auf deine fachliche, berufliche und persönliche Entwicklung in Einzelsetting (persönliches Coaching).
- 150 Stunden Supervision der Psychotherapie i.e.S. davon mindestens 15 Stunden Einzelsupervision und max. 135 Stunden Kleingruppensupervision. Mindestens 100 der 150 Stunden müssen in dem gewählten Modell absolviert werden.
- 80 Stunden Selbsterfahrung in einem anerkannten Psychotherapiemodell
Dabei handelt es sich um Supervisionen zur Dysdiagnostik, Therapie und Behandlungsplanung, die mit dem direkten Weiterbilder:in besprochen werden, sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich. Im Weiterbildungsprogramm und im E-Logbuch sind die möglichen Kategorien aufgelistet:
- Einzelsupervision
- Kleingruppensupervision (max. 5 Teilnehmer)
- Gemeinsame Exploration und Besprechung eines Patienten, eines Paares oder einer Familie mit dem Supervisor
- Fallbesprechung mit oder ohne Patient
Visiten und Teamsitzungen sind nicht anzurechnen. Der Rahmen wird durch den Supervisor festgelegt.
Auszug aus Ziffer 5 des Weiterbildungsprogramms:
Die Supervisorinnen und Supervisoren für die IPPB (Ziffer 2.2.6.2) und für die Gutachten (Ziffer 2.2.7) werden durch die Leiterin oder den Leiter der Weiterbildungsstätte bestimmt.
Diese Kategorie bezieht sich auf Besprechungen von Fällen und psychotherapeutischen Behandlungen mit einem zertifizierten Supervisor für Psychotherapie. Diese Art der Supervision muss sich auf die Planung der psychotherapeutischen Behandlung und die Erörterung ihrer Auswirkungen auf den Patienten und den Weiterzubildenden konzentrieren.
Mindestens 100 Stunden müssen auf das gewählte psychotherapeutische Modell ausgerichtet sein.
Auszug aus Ziffer 5 des Weiterbildungsprogramms:
Die Qualifikation der Supervisorin oder des Supervisors für die Psychotherapie i.e.S. (Ziffer 2.1.2.3.3 /2.2.6.3) sowie der Lehrtherapeutin oder des Lehrtherapeuten für die Selbsterfahrung (Ziffer 2.1.2.4 / 2.2.8) beinhaltet zusätzlich nach Abschluss der Facharztweiterbildung mindestens fünf Jahre psychotherapeutische Tätigkeit und eine regelmässige Fortbildung in der von ihm vertretenen Psychotherapiemethode. Die Supervisorin oder der Supervisor für die Psychotherapie i.e.S. ist nicht Vorgesetzte oder Vorgesetzter der Kandidatin oder des Kandidaten und arbeitet in der Regel institutionsextern.
Nein. Der Psychotherapeut/Die Psychotherapeutin kann in jedem anerkannten psychotherapeutischen Modell ausgebildet sein.
Auszug aus Ziffer 5 des Weiterbildungsprogramms:
Die Qualifikation der Supervisorin oder des Supervisors für die Psychotherapie i.e.S. (Ziffer 2.1.2.3.3 /2.2.6.3) sowie der Lehrtherapeutin oder des Lehrtherapeuten für die Selbsterfahrung (Ziffer 2.1.2.4 / 2.2.8) beinhaltet zusätzlich nach Abschluss der Facharztweiterbildung mindestens fünf Jahre psychotherapeutische Tätigkeit und eine regelmässige Fortbildung in der von ihm vertretenen Psychotherapiemethode. Die Supervisorin oder der Supervisor für die Psychotherapie i.e.S. ist nicht Vorgesetzte oder Vorgesetzter der Kandidatin oder des Kandidaten und arbeitet in der Regel institutionsextern.
Die Supervisorin oder der Supervisor für die Psychotherapie i.e.S. (Ziffer 2.2.6.3) kann von der Kandidatin oder vom Kandidaten vorgeschlagen werden, muss aber von der Leiterin oder vom Leiter der Weiterbildungsstätte bestätigt werden. Bei der Wahl der Lehrtherapeutin oder des Lehrtherapeuten (Ziffer 2.2.8) und dessen psychotherapeutischen Modells ist die Kandidatin oder der Kandidat frei.
Nichtärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten werden als Supervisorinnen und Supervisoren der Psychotherapie i.e.S. bzw. als Lehrtherapeutinnen und Lehrtherapeuten anerkannt, soweit sie mindestens ein Jahr eine vollzeitige, klinische Tätigkeit in einer ärztlich geleiteten psychiatrischen Institution, mindestens fünf Jahre Berufstätigkeit nach Abschluss der Psychotherapieausbildung sowie eine regelmässige Fortbildung in der von ihnen vertretenen Psychotherapiemethode nachweisen.
Sie ist eine Form der Supervision, die auf deine persönliche und berufliche Entwicklung ausgerichtet ist. Gegenstand einer solchen Supervision können zum Beispiel Besprechungen darüber sein, welche Kurse zu belegen sind, wie die eigenen Fähigkeiten zu verbessern sind, welches psychotherapeutische Modell zu wählen ist, wie Rotationen und das Fremdjahr zu planen sind, wie man beruflich weiterkommt und Ähnliches.
Auszug aus Ziffer 5 des Weiterbildungsprogramms:
Die Weiterbildungssupervisorin oder der Weiterbildungssupervisor (Ziffer 2.2.6.4) «Educational Supervisor» oder «Tutor» gemäss UEMS) ist eine Kaderärztin oder ein Kaderarzt der Institution, üblicherweise die direkte Weiterbildnerin oder der direkte Weiterbildner.
Ziffern 2.1.2.2.3 und 2.1.2.3
Komplementäre tätigkeit
- 300 nachgewiesene Psychotherapie-Sitzungen, davon mindestens zwei längere Therapien von mindestens jeweils 40 Sitzungen.
- mindestens 5 straf-, zivil- oder versicherungsrechtlichen Gutachten und/oder gutachterliche Stellungnahmen unter adäquater Supervision.
Diese 300 Stunden beziehen sich auf Therapiesitzungen mit dem Patienten im Einzel- oder Gruppensetting unter adäquater Supervision. Daher empfehlen wir, so früh wie möglich mit der Psychotherapieausbildung zu beginnen und einen externen Supervisor zu finden. Innerhalb dieser 300 Stunden müssen mindestens zwei Langzeittherapien dokumentiert werden, was bedeutet, dass die Therapien eine Dauer von mindestens 40 Sitzungen haben sollten (was im ambulanten Setting leichter zu erreichen ist).
Der Gutachter kann nicht gleichzeitig behandelnder Arzt der zu begutachtenden Person sein. Der Gutachtenauftrag einer auftragsberechtigten öffentlichen Stelle muss dem Leiter:in der Weiterbildungsstätte schriftlich vorliegen.
Der Gutachten-Supervisor:in bescheinigt die korrekte Durchführung des Gutachtens. Die Titelkommission hat das Recht, den Gutachtenauftrag, das Gutachten und/oder die gutachterliche Stellungnahme im Zweifelsfall einzusehen, um zu entscheiden, ob das Gutachten und/oder die gutachterliche Stellungnahme angerechnet werden kann.
Auszug aus Ziffer 5 des Weiterbildungsprogramms:
Die Supervisorinnen und Supervisoren für die IPPB (Ziffer 2.2.6.2) und für die Gutachten (Ziffer 2.2.7) werden durch die Leiterin oder den Leiter der Weiterbildungsstätte bestimmt.
Achtung: Einer der Hauptgründe nicht in den 6 Jahren den Facharzt zu erlangen sind die Gutachten! Fange rechtzeitig damit an.