Prüfungen

Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

Ziffer 4 des Weiterbildungsprogramms

Facharztprüfung für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

Zur Erlangung des Facharzttitels des Kinder- und Jugendpsychiaters und Psychotherapeuten ist das Bestehen der Prüfung erforderlich. Es wird empfohlen, die Prüfung am Ende der Weiterbildung abzulegen.

Nachfolgend haben wir die wichtigsten Aspekte der Prüfungen zusammengefasst. Informationen und Erläuterungen zum Anmeldeverfahren sind auf der Website der SGKJPP zu finden. Ziffer 4 des Weiterbildungsprogramms beschreibt detailliert die Modalitäten und die Zusammensetzung der Kommission. 

Facharztprüfung

Die Facharztprüfung kann beliebig wiederholt werden, wobei nur die nicht bestandene Teilprüfung (schriftlich oder mündlich) wiederholt werden muss.

Die Prüfungen sind obligatorisch, um den Titel des Facharztes:in zu beantragen, zusätzlich zu allen im Weiterbildungsprogramm geforderten Credits, Supervisionen, Therapien und Gutachten.

Der Kandidat/die Kandidatin kann jedoch frei entscheiden, wann er/sie die Prüfungen ablegt, und sie so lange wiederholen, bis er/sie sie besteht.

Erst nach dem Ausfüllen des Logbuchs und dem Bestehen der Prüfung ist es möglich, den Facharzttitel zu beantragen.

Schwerpunktprüfung

Forensische Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

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Schwerpunkte

Weiterbildungs- stätte

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