Erwachsenenpsychiatrie und -Psychotherapie

Facharzt-Weiterbildung, im Überblick

Weiterbildungsprogramm für Psychiatrie und Psychotherapie

Auszug aus den Weiterbildungsprogrammen ISFM – FMH vom 1. Dezember 2024 und 1. Juli 2009, einschliesslich der nachfolgenden Revisionen.

Wir wissen, dass das Weiterbildungsprogramm in Psychiatrie und Psychotherapie lang und nicht immer leicht verständlich ist. Zwischen Zertifikaten, Kriterien und formalen Anforderungen ist es normal, Fragen zu haben.

Darum haben wir auf unserer Website eine klare Zusammenfassung der wichtigsten Punkte zusammengestellt. Jede Sektion enthält:

  • eine interaktive Grafik, die die geforderten Aktivitäten zusammenfasst

  • die Verweise auf die offiziellen Ziffern des Weiterbildungsprogramms

  • einen Bereich mit Frequently Asked Questions (FAQ) und Antworten auf die häufigsten Fragen

So hast du auf einen Blick, was du brauchst, und kannst bei Bedarf in die Tiefe gehen.

Wo finde ich das Weiterbildungsprogramm?

Das aktuelle vollständige Weiterbildungsprogramm sowie weitere Informationen zur Weiterbildung sind jederzeit auf der Website des SIWF verfügbar. Die Titel der einzelnen Abschnitte dieser Seite und einige FAQ enthalten Verweise auf die Ziffern (Artikel) des SIWF-FMH Weiterbildungsprogramms.

Seit dem 1. Januar 2024 gilt das neue Weiterbildungsprogramm. Wenn du alle Anforderungen (Rotationen, Credits, Supervisionsstunden usw.), mit Ausnahme der Facharztprüfungen, bis spätestens 31. Dezember 2028 erfüllst, kannst du den Titel noch nach dem Programm von 2009 erlangen. Die Facharztprüfungen können auch nach diesem Datum abgelegt werden.

ℹ️ Die offiziellen Informationen findest du in Ziffer 7 «Übergangsbestimmungen» der neuen Ausgabe 2024 des Programms.

Eine Zusammenfassung immer dabei

Wenn dir unsere Zusammenfassung und das grafische Design gefallen und du alle Informationen jederzeit griffbereit haben möchtest, lade unser kostenloses Poster herunter. Es fasst alle Informationen in einer übersichtlichen Infografik zusammen!

Was ist das E-Logbuch?

Es ist ein obligatorisches elektronisches Register, in dem alle Weiterbildungsaktivitäten dokumentiert werden müssen, einschliesslich der im Programm vorgesehenen Lernziele. Da das E-Logbuch unerlässlich ist, um den Facharzttitel zu erhalten, wird dringend empfohlen, bereits im ersten Weiterbildungsjahr damit zu beginnen und es regelmässig zu aktualisieren.

Ziffer 2.1 des Programms

Praktische Weiterbildung

Die Weiterbildung dauert mindestens 6 Jahre in Vollzeit und umfasst:

  • 2 Jahre in einer psychiatrischen Klinik, davon mindestens 1 Jahr auf einer allgemeinpsychiatrischen Akutstation (Kategorie A)

  • 2 Jahre in der ambulanten Psychiatrie, davon mindestens 1 Jahr in einer allgemeinpsychiatrischen Ambulanz (Kategorie A)

  • während der psychiatrischen Rotationen mindestens 6 Monate Arbeit mit gerontopsychiatrischen Patientinnen und Patienten (siehe nächste FAQ)

  • 1 Jahr in einer somatischen Fachdisziplin (klinische Weiterbildung ausserhalb der Psychiatrie in einer anerkannten Spezialität)

  • 1 Wahljahr, das in stationärer oder ambulanter Psychiatrie, in einer Praxis, in der Forschung (auch MD-PhD) oder in der Kinder- und Jugendpsychiatrie absolviert werden kann

Dazu kommen die theoretische Weiterbildung (600 Kreditpunkte insgesamt), die Supervisionsstunden, die persönliche Selbsterfahrung, die dokumentierten Psychotherapiesitzungen sowie die Facharztprüfungen (EDS I und II).

ℹ️ Alle Details findest du in der obigen Infografik und im offiziellen SIWF-Weiterbildungsprogramm.

Ja, das ist möglich. Die im Programm und auf unserer Website angegebenen Zeitdauern beziehen sich auf eine Vollzeittätigkeit. Bei Teilzeitarbeit verlängern sich die Weiterbildungszeiten entsprechend proportional (z. B. entsprechen 12 Monate bei 50 % Pensum 6 Monaten im Weiterbildungsprogramm).

ℹ️ Achtung: In der Regel liegt das Minimum für die Anerkennung bei 50 %, und jede Rotation muss mindestens 6 effektive Monate dauern. Ausnahmen und Details findest du im offiziellen Auszug des WBO.

Du musst mindestens 6 Monate in Vollzeit in gerontopsychiatrischen Stationen oder Ambulatorien arbeiten, oder in allgemeinpsychiatrischen Abteilungen bzw. Ambulatorien, die die Kriterien des Weiterbildungsprogramms erfüllen (siehe Ziffer 2.1.2):

  • Behandlung des gesamten Spektrums gerontopsychiatrischer Krankheitsbilder

  • regelmässige Teilnahme an spezifischer Fortbildung und Supervision

  • dokumentierte Betreuung von mindestens 20 Patientinnen und Patienten über 65 Jahre während mehrerer Tage oder Konsultationen

Das bedeutet, dass du deine gesamte Weiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie nicht ausschliesslich in demselben SIWF-FMH-Weiterbildungszentrum absolvieren darfst.

ℹ️ Viele Institutionen haben den stationären und ambulanten Bereich (oder manchmal spezialisierte Stationen/Ambulatorien) als separate Weiterbildungszentren registriert. In diesen Fällen kann auch ein interner Wechsel beim gleichen Arbeitgeber bereits als offizieller Wechsel angerechnet werden. Weitere Informationen findest du auf unserer Seite zu den Weiterbildungszentren.

Seit dem 1. Januar 2024 gilt das neue Weiterbildungsprogramm. Wenn du alle Anforderungen (Rotationen, Credits, Supervisionsstunden usw.), mit Ausnahme der Facharztprüfungen, bis spätestens 31. Dezember 2028 erfüllst, kannst du den Titel noch nach dem Programm von 2009 erlangen. Die Facharztprüfungen können auch nach diesem Datum abgelegt werden.

ℹ️ Die offiziellen Informationen findest du in Ziffer 7 «Übergangsbestimmungen» der neuen Ausgabe 2024 des Programms.

Ja, aber es gelten klare Regeln:

  • Absenzen bis zu 1 Monat pro Kalenderjahr (Krankheit, Unfall, Militärdienst, Mutterschaft usw.) haben keinen Einfluss auf die Anerkennung des Weiterbildungszeitraums.

  • Bei längeren Absenzen wird die Zeit nur teilweise angerechnet. Grundsätzlich muss bei Abwesenheiten von mehr als einem Monat die effektive Dauer nachgeholt werden.

  • Mutterschafts- und Vaterschaftszeiten sind durch das Bundesgesetz geregelt und werden voll anerkannt; sie können jedoch die Gesamtdauer der Weiterbildung verlängern.

  • Längere Beurlaubungen (Sabbatical, nicht anerkannte Forschung im Ausland, persönliche Gründe) werden nicht angerechnet und verlängern die Weiterbildung.

ℹ️ Die offiziellen Regeln und Ausnahmen sind in Artikel 31 WBO beschrieben.

Das somatische Jahr muss in einer anerkannten nicht-psychiatrischen klinischen Fachdisziplin absolviert werden.
Die vollständige Liste der zugelassenen Disziplinen ist in Ziffer 2.1.3 des SIWF-Programms aufgeführt.

Im Allgemeinen handelt es sich um verwandte Fachrichtungen wie Innere Medizin, Neurologie, Geriatrie, Pädiatrie oder andere medizinische Spezialitäten mit direkter klinischer Tätigkeit.

Das «Optionsjahr» ist nicht fakultativ: Die Gesamtdauer der Weiterbildung bleibt immer 6 Jahre.
Du hast jedoch die Freiheit, es nach deinen Interessen zu gestalten. Möglichkeiten sind zum Beispiel:

  • Fortsetzung in stationärer oder ambulanter Psychiatrie (Modell 5+1)

  • Tätigkeit in einer psychiatrischen Praxis

  • Forschung (auch MD-PhD)

  • oder Weiterbildung in Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

Viele nutzen dieses Jahr, um bestimmte Bereiche zu vertiefen, Erfahrungen in einem Zentrum mit besonderem Profil zu sammeln oder ein akademisches Profil zu entwickeln.

Ja, insbesondere:

  • Klinische Forschung wird bis zu 1 Jahr anerkannt, wenn sie in Psychiatrie/Psychotherapie an einem Weiterbildungszentrum mit geeigneten Strukturen durchgeführt wird.

  • Das MD-PhD-Programm wird bis zu 1 Jahr anerkannt, auch wenn das Projekt nicht direkt in der Psychiatrie angesiedelt ist.

  • Diese Zeiträume müssen in jedem Fall im E-Logbuch erfasst werden.

Wichtig: Tätigkeit in Praxis, Forschung (auch MD-PhD) und Kinder- und Jugendpsychiatrie dürfen zusammen insgesamt nicht mehr als 1 Jahr Vollzeit ausmachen.

ℹ️ Empfehlung: Informiere dich im Voraus bei der SIWF-Titelkommission.

Ja, es können bis zu 1 Jahr Weiterbildung in Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie innerhalb des Wahljahres angerechnet werden.

Wichtig: Tätigkeit in Praxis, Forschung (auch MD-PhD) und Kinder- und Jugendpsychiatrie dürfen zusammen insgesamt nicht mehr als 1 Jahr Vollzeit ausmachen.

Ja, bis zu 12 Monate in einer im SIWF-Register anerkannten Praxis.
Auch kurze Vertretungen bis zu 4 Wochen pro 6 Monate werden anerkannt. Dies gilt auch für Auslandserfahrungen, sofern sie im Weiterbildungsprogramm der Fachrichtung vorgesehen sind.

Wichtig: Tätigkeit in Praxis, Forschung (auch MD-PhD) und Kinder- und Jugendpsychiatrie dürfen zusammen insgesamt nicht mehr als 1 Jahr Vollzeit ausmachen.

Ja, Weiterbildungszeiten im Ausland können anerkannt werden, sofern das Weiterbildungszentrum akkreditiert ist und die Tätigkeit mit den SIWF-Standards vergleichbar ist.

Für den Erwerb des Facharzttitels in Psychiatrie und Psychotherapie gelten jedoch klare Einschränkungen:

  • Mindestens 2 Jahre müssen obligatorisch in der Schweiz absolviert werden.

  • Zeiten im Ausland werden nur anerkannt, wenn sie mit geeigneten Zeugnissen belegt sind und den Inhalten des schweizerischen Weiterbildungsprogramms entsprechen.

  • Bei Unsicherheiten wird empfohlen, im Voraus die SIWF-Titelkommission zu konsultieren.

ℹ️ Die detaillierten Bestimmungen findest du in Artikel 33 WBO.

Ziffern 2.1.2.1 und 2.2.2

Theoretische weiterbildung

Credits werden in akkreditierten Kursen (face-to-face oder e-learning), Seminaren, Workshops und Kongressen mit Inhalten rund um das Weiterbildungsprogramm erworben. Die Inhalte sind im Katalog der Lernziele aufgelistet. Die SGPP vergibt die Anerkennung von Credits.

Pro 45-60 Minuten Aktivität erhält man 1 Credit. Informationen über die Anzahl der zu erwerbenden Credits sind in der Regel auf der Website der Veranstaltung oder in der Teilnahmebescheinigung zu finden.

Die Weiterbildungsstätten (Klinien) sind verpflichtet, Kurse und Veranstaltungen zu organisieren, für die Credits erworben werden können. Zudem sind SGPP-anerkannte Psychotherapie-Institute und Weiterbildungsvereine für Psychiatrie und Psychotherapie akkreditiert, um anrechenbare Credits für das Weiterbildungsprogramm zu vergeben.

Ja. Für den Erhalt des Facharzttitels ist mindestens eine attestierte Teilnahme am jährlichen SGPP-Kongress erforderlich. Die wichtigsten nationalen und internationalen Psychiatriekongresse berechtigen zur Anrechnung von Teilnahmecredits (z.B. PSY Kongress, EPA, DGPPN). Für weitere Informationen ist die SGPP zuständig.

Ziffern 2.1.2.2 und 2.1.2.4

Supervision und Selbsterfahrung

Dabei handelt es sich um Supervisionen zur Dysdiagnostik, Therapie und Behandlungsplanung, die mit dem direkten Weiterbilder:in besprochen werden, sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich. Im Weiterbildungsprogramm und im E-Logbuch sind die möglichen Kategorien aufgelistet:

  • Einzelsupervision
  • Kleingruppensupervision (max. 5 Teilnehmer)
  • Gemeinsame Exploration und Besprechung eines Patienten, eines Paares oder einer Familie mit dem Supervisor
  • Fallbesprechung mit oder ohne Patient

Visiten und Teamsitzungen sind nicht anzurechnen. Der Rahmen wird durch den Supervisor festgelegt.

Auszug aus Ziffer 5 des Weiterbildungsprogramms:

Die Supervisorinnen und Supervisoren für die IPPB (Ziffer 2.2.6.2) und für die Gutachten (Ziffer 2.2.7) werden durch die Leiterin oder den Leiter der Weiterbildungsstätte bestimmt. 

Diese Kategorie bezieht sich auf Besprechungen von Fällen und psychotherapeutischen Behandlungen mit einem zertifizierten Supervisor für Psychotherapie. Diese Art der Supervision muss sich auf die Planung der psychotherapeutischen Behandlung und die Erörterung ihrer Auswirkungen auf den Patienten und den Weiterzubildenden konzentrieren. 

Mindestens 100 Stunden müssen auf das gewählte psychotherapeutische Modell ausgerichtet sein.

Auszug aus Ziffer 5 des Weiterbildungsprogramms:

Die Qualifikation der Supervisorin oder des Supervisors für die Psychotherapie i.e.S. (Ziffer 2.1.2.3.3 /2.2.6.3) sowie der Lehrtherapeutin oder des Lehrtherapeuten für die Selbsterfahrung (Ziffer 2.1.2.4 / 2.2.8) beinhaltet zusätzlich nach Abschluss der Facharztweiterbildung mindestens fünf Jahre psychotherapeutische Tätigkeit und eine regelmässige Fortbildung in der von ihm vertretenen Psychotherapiemethode. Die Supervisorin oder der Supervisor für die Psychotherapie i.e.S. ist nicht Vorgesetzte oder Vorgesetzter der Kandidatin oder des Kandidaten und arbeitet in der Regel institutionsextern.

Nein. Der Psychotherapeut/Die Psychotherapeutin kann in jedem anerkannten psychotherapeutischen Modell ausgebildet sein. 

Auszug aus Ziffer 5 des Weiterbildungsprogramms:

Die Qualifikation der Supervisorin oder des Supervisors für die Psychotherapie i.e.S. (Ziffer 2.1.2.3.3 /2.2.6.3) sowie der Lehrtherapeutin oder des Lehrtherapeuten für die Selbsterfahrung (Ziffer 2.1.2.4 / 2.2.8) beinhaltet zusätzlich nach Abschluss der Facharztweiterbildung mindestens fünf Jahre psychotherapeutische Tätigkeit und eine regelmässige Fortbildung in der von ihm vertretenen Psychotherapiemethode. Die Supervisorin oder der Supervisor für die Psychotherapie i.e.S. ist nicht Vorgesetzte oder Vorgesetzter der Kandidatin oder des Kandidaten und arbeitet in der Regel institutionsextern.

Die Supervisorin oder der Supervisor für die Psychotherapie i.e.S. (Ziffer 2.2.6.3) kann von der Kandidatin oder vom Kandidaten vorgeschlagen werden, muss aber von der Leiterin oder vom Leiter der Weiterbildungsstätte bestätigt werden. Bei der Wahl der Lehrtherapeutin oder des Lehrtherapeuten (Ziffer 2.2.8) und dessen psychotherapeutischen Modells ist die Kandidatin oder der Kandidat frei. 

Nichtärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten werden als Supervisorinnen und Supervisoren der Psychotherapie i.e.S. bzw. als Lehrtherapeutinnen und Lehrtherapeuten anerkannt, soweit sie mindestens ein Jahr eine vollzeitige, klinische Tätigkeit in einer ärztlich geleiteten psychiatrischen Institutionmindestens fünf Jahre Berufstätigkeit nach Abschluss der Psychotherapieausbildung sowie eine regelmässige Fortbildung in der von ihnen vertretenen Psychotherapiemethode nachweisen.

Sie ist eine Form der Supervision, die auf deine persönliche und berufliche Entwicklung ausgerichtet ist. Gegenstand einer solchen Supervision können zum Beispiel Besprechungen darüber sein, welche Kurse zu belegen sind, wie die eigenen Fähigkeiten zu verbessern sind, welches psychotherapeutische Modell zu wählen ist, wie Rotationen und das Fremdjahr zu planen sind, wie man beruflich weiterkommt und Ähnliches.

Auszug aus Ziffer 5 des Weiterbildungsprogramms:

Die Weiterbildungssupervisorin oder der Weiterbildungssupervisor (Ziffer 2.2.6.4) «Educational Supervisor» oder «Tutor» gemäss UEMS) ist eine Kaderärztin oder ein Kaderarzt der Institution, üblicherweise die direkte Weiterbildnerin oder der direkte Weiterbildner.

Ziffern 2.1.2.2.3 und 2.1.2.3

Komplementäre tätigkeit

Diese 300 Stunden beziehen sich auf Therapiesitzungen mit dem Patienten im Einzel- oder Gruppensetting unter adäquater Supervision. Daher empfehlen wir, so früh wie möglich mit der Psychotherapieausbildung zu beginnen und einen externen Supervisor zu finden. Innerhalb dieser 300 Stunden müssen mindestens zwei Langzeittherapien dokumentiert werden, was bedeutet, dass die Therapien eine Dauer von mindestens 40 Sitzungen haben sollten (was im ambulanten Setting leichter zu erreichen ist).

Der Gutachter kann nicht gleichzeitig behandelnder Arzt der zu begutachtenden Person sein. Der Gutachtenauftrag einer auftragsberechtigten öffentlichen Stelle muss dem Leiter:in der Weiterbildungsstätte schriftlich vorliegen.

Der Gutachten-Supervisor:in bescheinigt die korrekte Durchführung des Gutachtens. Die Titelkommission hat das Recht, den Gutachtenauftrag, das Gutachten und/oder die gutachterliche Stellungnahme im Zweifelsfall einzusehen, um zu entscheiden, ob das Gutachten und/oder die gutachterliche Stellungnahme angerechnet werden kann.

Auszug aus Ziffer 5 des Weiterbildungsprogramms:

Die Supervisorinnen und Supervisoren für die IPPB (Ziffer 2.2.6.2) und für die Gutachten (Ziffer 2.2.7) werden durch die Leiterin oder den Leiter der Weiterbildungsstätte bestimmt. 

Achtung: Einer der Hauptgründe nicht in den 6 Jahren den Facharzt zu erlangen sind die Gutachten! Fange rechtzeitig damit an.

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