Schwerpunkte
Erwachsenenpsychiatrie und -Psychotherapie
Im Rahmen des Schweizerischen Fachtitels des Psychiaters und Psychotherapeuten sind vier Fortbildungen zur Erlangung anerkannter Schwerpunkte möglich, die durch ein Fortbildungsprogramm geregelt sind. Die Programme können auf der Website des SIWF-FMH konsultiert werden.
Alle diese Fortbildungen dauern zwei Jahre, von denen eine während der Weiterbildung zum Facharzt für Erwachsenenpsychiatrie und -Psychotherapie (Ziffer 2.1) absolviert werden kann. Achtung: Die Credits für die theoretische Fortbildung können nicht gleichzeitig für den Facharzttitel und den Schwerpunkt angerechnet werden.
Auch hier müssen alle Aktivitäten in das E-Logbuch eingetragen werden, um den Titel zu erlangen.
Mehr über die Prüfungen ist auf der entsprechenden Site zu lesen.
Alterspsychiatrie und -psychotherapie
Es befasst sich präventiv, diagnostisch, therapeutisch und wissenschaftlich mit im Alter vorhandenen, weitgehend spezifischen psychischen Störungen und neuropsychiatrischen Erkrankungen. Es ist eng mit anderen Disziplinen und insbesondere mit der Altersmedizin (Geriatrie) vernetzt. Die Alterspsychiatrie wird auch als Gerontopsychiatrie oder Psychogeriatrie bezeichnet.
- 1 Jahr stationäre und 1 Jahr ambulante Tätigkeit an anerkannten alterspsychiatrischen Weiterbildungsstätten, wovon max 1 Jahr während der EP-Weiterbildung
- Mindestens 60 Stunden (Credits) theoretische Weiterbildung, davon mindestens 40 in anerkannten Weiterbildungskursen der SGAP
- 120 Stunden Supervision der integrierten alterspsychiatrischen und -psychotherapeutischen Behandlung. Maximal 40 Stunden Supervision der Alterspsychotherapie, mindestens 20 Studen mit externe Supervision
Konsiliar- und Liaisonpsychiatrie
Die Konsiliar- und Liaisonpsychiatrie (KLPsychiatrie) ist eine Subdisziplin der Psychiatrie und Psychotherapie, welche sich mit klinisch bedeutsamen psychiatrischen, psychosomatischen und psychosozialen Problemen dieser körperlich und psychisch kranken Patientinnen und Patienten im medizinischen Umfeld beschäftigt. Die KL-Psychiatrie wird auch als Konsiliarpsychiatrie und/oder (Konsiliar-) Psychosomatik bezeichnet.
- 2 Jahre in KL-Psychiatrie, wovon 1 Jahr während der Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
- Mindestens 300 konsiliarischen Untersuchungen im Akutspital, einer Rehabilitationsklinik, einer Institution für Menschen mit geistiger Behinderung oder einem Pflegeheim zur Diagnostik und Indikationsstellung unter adäquater Supervision
- Mindestens 10 team- oder fallbezogene liaisonpsychiatrische Beratungen unter adäquater Supervision
- Mindestens 40 Credits theoretische Weiterbildung und zusätzlich empfohlen werden 20 Credits nach freier Wahl in anerkannten Weiterbildungskursen der SSCLPP
- 120 Stunden Supervision der KL-Tätigkeit, mindestens 20 Studen mit externe Supervision
forensische Psychiatrie und Psychotherapie
Das Fach forensische Psychiatrie und Psychotherapie ist ein Teilgebiet der Psychiatrie und Psychotherapie, in welchem wissenschaftliche und klinische Erkenntnisse auf rechtliche Fragestellungen angewendet werden. Sie umfasst psychiatrische Forschung, Klinik und Lehre im Kontext von Strafrecht, Straf- und Massnahmenvollzug, Zivilrecht und Versicherungsrecht.
Die forensische Psychiaterin und Psychotherapeutin oder der forensische Psychiater und Psychotherapeut ist eine Fachärztin oder ein Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, die oder der sich zusätzlich als Schwerpunkt ihrer oder seiner Tätigkeit auf forensisch-psychiatrische Begutachtungen und Behandlungen konzentriert. Sie oder er stellt sein spezifisches Wissen anderen Fachleuten, Institutionen und der Bevölkerung zur Verfügung. Dabei arbeitet sie oder er eng mit anderen Disziplinen, insbesondere mit der Jurisprudenz, zusammen.
- 2 Jahre an anerkannten forensisch-psychiatrischen Weiterbildungsstätten, wovon max 1 Jahr während der EP-Weiterbildung. Maximal 6 Monate können in anerkannten Arztpraxen angerechnet werden
- Mindestens 180 Credits theoretische Weiterbildung: Propädeutische Grundlagen (40 Credits), Fachspezifischer Unterricht: (Begutachtungen sowie forensisch-psychiatrische Therapien, 80 Credits, davon mindestens 20 in Form von Seminaren und Workshops und mindestens 20 in Form von theoretischem Unterricht) und Besuch von SGFP anerkannten Kongressen, Seminaren und Workshops (60 Credits)
- Mindestens 20 supervidierte strafrechtliche Gutachten und 10 Gutachten aus anderen Rechtsgebieten (ohne Notwendigkeit der Supervision durch Schwerpunkttitelträgerin oder Schwerpunkttitelträger)
- 10 supervidierte forensisch-psychiatrische Therapien à mindestens 20 Sitzungen nachgewiesen werden. Nachzuweisen sind ferner mindestens 20 Therapie-Supervisionsstunden
- Zusätzlich mindestens 10 weitere forensisch-psychiatrische Supervisionen, diese können sich auf Gutachten aller Rechtsgebiete oder auf forensisch-psychiatrische Therapien beziehen
- Eine peer-reviewed wissenschaftliche Publikation zum Thema Forensische Psychiatrie als Erst- oder Letztautor
Psychiatrie und Psychotherapie der Abhängigkeitserkrankungen
Die Psychiatrie und Psychotherapie der Abhängigkeitserkrankungen ist ein Spezialgebiet der Psychiatrie und Psychotherapie. Sie befasst sich präventiv, diagnostisch, therapeutisch und wissenschaftlich
mit diesen Störungen und Erkrankungen und ist eng mit anderen somatischen und psychiatrischen
Disziplinen vernetzt.
Die Schwerpunktdisziplin besitzt und entwickelt spezifische diagnostische und therapeutische Verfahren, welche eine fundierte Diagnosestellung und eine professionelle, auf rationalen Hypothesen aufgebaute, psychiatrische, psychotherapeutische und psychosoziale Beratung, Betreuung und Behandlung
der betroffenen Menschen ermöglichen. Sie fördert wissenschaftliche Projekte in Bereichen der klinischen Forschung, der Psychotherapie sowie der Grundlagenforschung.
- 2 Jahre im Bereich von Psychiatrie und Psychotherapie der Abhängigkeitserkrankungen, wovon max 1 Jahr während der EP-Weiterbildung
- Mindestens 40 Stunden (Credits) theoretischer Unterricht in anerkannten regionalen Weiterbildungskursen der SSAM-SAPP
- Mindestens 60 Stunden Supervision der integrierten psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung von Abhängigkeitserkrankungen, mindestens 20 Studen mit externe Supervision.