Prüfungen
Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
Ziffer 4 des Weiterbildungsprogramms
Facharztprüfung für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
Zur Erlangung des Facharzttitels des Kinder- und Jugendpsychiaters und Psychotherapeuten ist das Bestehen der Prüfung erforderlich. Es wird empfohlen, die Prüfung am Ende der Weiterbildung abzulegen.
Nachfolgend haben wir die wichtigsten Aspekte der Prüfungen zusammengefasst. Informationen und Erläuterungen zum Anmeldeverfahren sind auf der Website der SGKJPP zu finden. Ziffer 4 des Weiterbildungsprogramms beschreibt detailliert die Modalitäten und die Zusammensetzung der Kommission.
Facharztprüfung
- Die Prüfung umfasst eine schriftliche und eine mündliche Teilprüfung
- Einmal jährlich, normalerweise im März in Bern. Anmeldung bis ca. anfangs April. Die Anmeldung erfolgt in der Regel von Juni bis August des Jahres, das dem Prüfungsjahr vorausgeht
- Schriftliche Teilprüfung: Arbeit von mindestens 15 und höchstens 20 Seiten über eine selbst durchgeführte Psychotherapie in der gewählten Psychotherapiemethode mit mindestens 12 Sitzungen (pseudonymisiert). Normalerweise werden sie bis Ende November verschickt
- Bis Ende November muss ein Dokument per Post an die SGKJPP geschickt werden, das bestätigt, dass kein Plagiat vorliegt. Das Dokument ist auf der Website der SGKJPP zu finden
- Mündliche Teilprüfung: Die Zulassung zur mündlichen Prüfung ist nur möglich, wenn die schriftliche Arbeit angenommen wird. Die mündlich-praktische Prüfung gliedert sich in drei Teile: 1) Ansehen eines Fallvideos und Diskussion des Falles, 2) Präsentation der schriftlichen Arbeit und 3) Fragen zum gesamten Lernzielkatalog. Die mündliche Teilprüfung dauert 60-75 Minuten
- Verfügbare Prüfungssprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch (falls Examinatoren vorhanden). Die schriftliche Arbeit kann auch in englischer Sprache verfasst werden
- Prüfungsgebühren: CHF 1'550
Die Facharztprüfung kann beliebig wiederholt werden, wobei nur die nicht bestandene Teilprüfung (schriftlich oder mündlich) wiederholt werden muss.
Die Prüfungen sind obligatorisch, um den Titel des Facharztes:in zu beantragen, zusätzlich zu allen im Weiterbildungsprogramm geforderten Credits, Supervisionen, Therapien und Gutachten.
Der Kandidat/die Kandidatin kann jedoch frei entscheiden, wann er/sie die Prüfungen ablegt, und sie so lange wiederholen, bis er/sie sie besteht.
Erst nach dem Ausfüllen des Logbuchs und dem Bestehen der Prüfung ist es möglich, den Facharzttitel zu beantragen.
Schwerpunktprüfung
Forensische Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
- 1. Teil: theoretisch-schriftlichen Teil mit 15 Multiple Choice Questions, 1 Stunde
- 2. Teil: praktisch-mündlichen Teil, in dem die Kandidatin oder der Kandidat eine forensische kinder- und jugendpsychiatrische Fallgeschichte von 20-30 Seiten erhält. Die Arbeit wird zunächst etwa 90 Minuten lang mit der Prüfungskommission besprochen. Im Anschluss daran findet eine mündliche Prüfung statt, die sich auf den Fall und andere Elemente des Lernzielkatalogs bezieht und bis zu 60 Minuten dauert.
- Prüfungsgebühr CHF 900.-