Prüfungen
Erwachsenenpsychiatrie und -Psychotherapie
Ziffer 4 des Weiterbildungsprogramms
Facharztprüfung für Erwachsenenpsychiatrie und -psychotherapie
Zur Erlangung des Facharzttitels des Psychiaters und Psychotherapeuten müssen zwei Prüfungen abgelegt werden, die auch als FAP-I und FAP-II bezeichnet werden. Die erste ist vorbereitend und notwendig für die zweite und beide müssen erfolgreich bestanden werden, bevor der Titel beantragt werden kann. Die Prüfungen können während der Weiterbildung frei geplant werden, und zwar in der chronologischen Reihenfolge von Teil eins vor Teil zwei.
Nachfolgend haben wir die wichtigsten Aspekte der Prüfungen zusammengefasst. Informationen und Erläuterungen zum Anmeldeverfahren sind auf der Website der SGPP zu finden. Ziffer 4 des Weiterbildungsprogramms beschreibt detailliert die Modalitäten und die Zusammensetzung der Kommission.
Teil 1 oder FAP-I
- Schriftliche Prüfung. Empfohlen nach dem dritten Jahr der Weiterbildung
- Einmal jährlich, normalerweise in der zweiten Junihälfte in Bern. Anmeldung ab Dezember bis ca. anfangs April.
- Multiple-Choice-Prüfung mit mindestens 100 Fragen, ungefähre inhaltliche Verteilung:
- 40% allgemeine Grundlagen (Psychopathologie sowie Diagnostik, Klinik und Epidemiologie psychiatrischer Störungen, Ethik, Sozioökonomie)
- 20% systemische und soziale Aspekte psychiatrischer Erkrankungen
- 20% biologische Aspekte psychiatrischer Erkrankungen (inkl. Pharmakotherapie)
- 20% psychologische Aspekte psychiatrischer Erkrankungen (inkl. Psychotherapie)
- Die Prüfungsdauer beträgt maximal 4 Stunden
- Verfügbare Prüfungssprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch (jedes zweite Jahr, falls genügend Kandidaten vorhanden)
- Prüfungsgebühren: CHF 600
Teil 2 oder FAP-II
- Schriftliche und mündliche Prüfung. Empfohlen im letzten Jahr der Weiterbildung und nur nach Bestehen der FAP-I
- Einmal jährlich, In der Regel bis November Hochladen des schriftlichen Teils, und mündliches Kolloquium im Mai.
- Schriftlicher Teil: schriftlichen Arbeit von zehn bis maximal zwanzig Seiten über eine frei wählbaren Darstellung eines Falles. In der Regel sollte der Arbeit bis November auf die entsprechende Online-Plattform hochgeladen werden.
- Mündlicher Teil: ca. in Mai findet ein Kolloquium statt, in welchem der Kandidat in max. 30 Minuten seine Arbeit mündlich zu erläutern und Fragen zu deren Inhalt zu beantworten hat.
- Die Evaluationsbögen helfen die Arbeit sowie den mündlichen Vortragsteil selbst zu überprüfen, sprich ob alle Evaluationspunkte erfüllt werden.
- Prüfungssprachen: auf Wunsch in Deutsch, Französisch oder Italienisch (Italienisch nur, falls italienisch sprechender Examinator vorhanden ist)
- Prüfungsgebühren: CHF 900
- Genügt die schriftliche Arbeit den Anforderungen nicht, so kann der Kandidat die Arbeit entsprechend den aus dem Protokoll hervorgehenden Einwänden modifizieren und innerhalb der von der Prüfungskommission bezeichneten Frist (bis ca. Anfang März) erneut einreichen. Das kostet zusätzlich ca. 200 CHF.
FAP I und FAP II können derzeit unbegrenzt wiederholt werden, wobei nur der nicht bestandene Teil wiederholt werden muss. Darüber hinaus kann der Kandidat Einspruch erheben.
Die Prüfungen sind obligatorisch, um den Titel des Facharztes:in zu beantragen, zusätzlich zu allen im Weiterbildungsprogramm geforderten Credits, Supervisionen, Therapien und Gutachten.
Der Kandidat/die Kandidatin kann jedoch frei entscheiden, wann er/sie die Prüfungen ablegt, und sie so lange wiederholen, bis er/sie sie besteht.
Die einzige Verpflichtung ist, dass man Teil 1 erfolgreich bestanden haben muss, bevor man Teil 2 ablegen kann.
Erst nach dem Ausfüllen des Logbuchs und dem Bestehen der beiden Prüfungen ist es möglich, den Facharzttitel zu beantragen.
Schwerpunktprüfungen
Alterspsychiatrie und -psychotherapie
- 1. Teil: schriftliche Prüfung, jeweils Ende Oktober/November (Prüfungsgebühr CHF 700.-). Umfasst 12 – 24 Kurzantwortfragen, max. 3 Stunden zu beantworten
- 2. Teil: mündliche Prüfung, jeweils Ende April/ Anfangs Mai (Prüfungsgebühr CHF 700.-). Besteht aus einer strukturierten, interaktiven Prüfung auf der Basis einer Fallvignette (FV) als Diskussionsvorlage, ca. 30-60 min.
Konsiliar- und Liaisonpsychiatrie
- 1. Teil: Schriftliche Arbeit über einen Fall (jeweils bis November einzureichen, 24'000 und 25'000 Zeichen)
- 2. Teil: mindestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin eine Liste mit 100 nummerierten und vollständig anonymisierten Konsilien in elektronischer Version vorgelegt werden. Die Kommission wählt davon drei aus. In der anschliessenden mündlichen Prüfung wird die Kandidatin oder der Kandidat in einem ca. 50-minütigen Kolloquium (jeweils im Mai) zur schriftlichen Arbeit wie auch den Konsilien mündlich befragt. Die Prüfung ist eliminatorisch.
- Die Prüfung ist eliminatorisch. Prüfungsgebühr CHF 800.-
Forensische Psychiatrie und Psychotherapie
- 1. Teil: theoretisch-schriftlichen Teil mit 15 Multiple Choice Questions
- 2. Teil: praktisch-mündlichen Teil, in dem eine schriftliche Arbeit von 20-30 Seiten zu einem Fall erstellt werden muss. Die Arbeit wird zunächst etwa 90 Minuten lang mit der Prüfungskommission besprochen. Im Anschluss daran findet eine mündliche Prüfung statt, die sich auf den Fall und andere Elemente des Lernzielkatalogs bezieht und bis zu 60 Minuten dauert.
- Prüfungsgebühr CHF 900.-
Psychiatrie und Psychotherapie der Abhängigkeitserkrankungen
- 1. Teil: Theoretisch-schriftlicher Teil: Wissenschafltische Publikation oder Darstellung eines eigenen klinischen Falles
- 2. Teil: Praktisch-mündlicher Teil: 10 Min. Falldarstellung bzw. die Untersuchungsergebnisse und anschliessend 20 Min. für Fragen zur Präsentation oder zu anderen Themen des Lernzielkatalogs
- Prüfungsgebühr CHF 800.-