Prüfungen

Erwachsenenpsychiatrie und -Psychotherapie

Ziffer 4 des Weiterbildungsprogramms

Facharztprüfung für Erwachsenenpsychiatrie und -psychotherapie

Zur Erlangung des Facharzttitels des Psychiaters und Psychotherapeuten müssen zwei Prüfungen abgelegt werden, die auch als FAP-I und FAP-II bezeichnet werden. Die erste ist vorbereitend und notwendig für die zweite und beide müssen erfolgreich bestanden werden, bevor der Titel beantragt werden kann. Die Prüfungen können während der Weiterbildung frei geplant werden, und zwar in der chronologischen Reihenfolge von Teil eins vor Teil zwei. 

Nachfolgend haben wir die wichtigsten Aspekte der Prüfungen zusammengefasst. Informationen und Erläuterungen zum Anmeldeverfahren sind auf der Website der SGPP zu finden. Ziffer 4 des Weiterbildungsprogramms beschreibt detailliert die Modalitäten und die Zusammensetzung der Kommission. 

Teil 1 oder FAP-I

Teil 2 oder FAP-II

FAP I und FAP II können derzeit unbegrenzt wiederholt werden, wobei nur der nicht bestandene Teil wiederholt werden muss. Darüber hinaus kann der Kandidat Einspruch erheben.

Die Prüfungen sind obligatorisch, um den Titel des Facharztes:in zu beantragen, zusätzlich zu allen im Weiterbildungsprogramm geforderten Credits, Supervisionen, Therapien und Gutachten.

Der Kandidat/die Kandidatin kann jedoch frei entscheiden, wann er/sie die Prüfungen ablegt, und sie so lange wiederholen, bis er/sie sie besteht.

Die einzige Verpflichtung ist, dass man Teil 1 erfolgreich bestanden haben muss, bevor man Teil 2 ablegen kann.

Erst nach dem Ausfüllen des Logbuchs und dem Bestehen der beiden Prüfungen ist es möglich, den Facharzttitel zu beantragen.

Schwerpunktprüfungen

Alterspsychiatrie und -psychotherapie

Konsiliar- und Liaisonpsychiatrie

Forensische Psychiatrie und Psychotherapie

Psychiatrie und Psychotherapie der Abhängigkeitserkrankungen

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Schwerpunkte

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